Übersicht der Betriebsarten Erklärung zur Barrierefreiheit

Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen

Logo Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen

 

Örtliche Zuständigkeit:

Die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen ist die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung im kommunalen und staatlichen Bereich des Landes Bremen. Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf die Städte Bremen und Bremerhaven.


www.ukbremen.de