Übersicht der Betriebsarten Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg



Örtliche Zuständigkeit:

Die örtliche Zuständigkeit des GUV Oldenburg erstreckt sich auf die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven.

Der GUV Oldenburg ist sachlich zuständig

  • für die Unternehmen (Verwaltungen, Anstalten, Einrichtungen und Betriebe) der Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, für die der Verband nach anderen Vorschriften Versicherungsträger geworden ist,
  • für Haushalte,
  • für in selbständiger Rechtsform betriebene Unternehmen, an denen Gemeinden oder Gemeindeverbände unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt sind oder auf deren Organe sie einen ausschlaggebenden Einfluss haben (§ 129 Abs.1 Nr.1a SGB VII),
  • für Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen, soweit für sie nicht ein anderer Träger der Unfallversicherung zuständig ist.
Internet: www.guv-oldenburg.de