Übersicht der Betriebsarten

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stellen ist der Gemeinde-Unfallversicherungsverband
Hannover/Landesunfallkasse Niedersachsen
bemüht, die Internetseite https://praeventionsportal.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Nachfolgend haben wir Ihnen Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten zusammengestellt. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://praeventionsportal.de

Der Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Identifizierte Defizite und Mängel befinden sich in einem Verbesserungsprozess.

 

Nicht barrierefreie Inhalte:


Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Alternativtexte: Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Einfache Sprache: Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Einfacher Sprache verfügbar.
  • Downloads/PDFs: Derzeit sind noch nicht alle PDF Dokumente auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt. Derzeit arbeiten wir an einer schrittweisen Anpassung aller PDF-Dokumente. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies oder nicht fehlerfreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: info@praeventionsportal.de


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 25.04.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
info@praeventionsportal.de

Schlichtungsverfahren


Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.


Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.


Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: