Theater und Mehrzweckhallen sind Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung mit ihren Besonderheiten.
Kennzeichnend ist, dass betriebsgemäß auf mehreren Ebenen und auch unter schwebenden Lasten gearbeitet wird.
Bitte beachten sie, dass die Durchführungsanweisungen in der hier präsentierten DGUV Vorschrift 18 nicht mehr gültig sind.
Dafür ist die DGUV Regel 115-002 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" anzuwenden.