Bäder
Übersicht der Betriebsarten Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände sind die Gesetzlichen Unfallversicherungsträger der Beschäftigten in Bädern, aber auch der Schülerinnen und Schüler während des Sportunterrichts im Schwimmbad.

Nicht erfasst wird der öffentliche Badebetrieb.




Frei- und Hallenbäder müssen heutzutage durch ihre bauliche Gestaltung und ihre Einrichtungen den Besuchern einen großen Freizeit- und Erlebniswert bieten. Sie müssen die schwimmsportliche Betätigung als wichtiges Mittel zur Gesundheitsvorsorge ermöglichen und für den Schulsport wie auch für das Vereins- und Gruppenschwimmen geeignet sein.

Die Beschäftigten der Bäder sind im Rahmen ihrer Tätigkeit zahlreichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt. Die meisten Unfälle ereignen sich durch Ausrutschen. Aber auch der Umgang mit Chemikalien, beispielsweise zur Reinigung oder zur Wasseraufbereitung, führt zu Unfällen und Verletzungen.

Spezielle fachspezifische Belange, die von bundesweitem Interesse sind, werden im Fachbereich "Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege" und dem Sachgebiet "Bäder" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diskutiert, entschieden und veröffentlicht.