DGUV Vorschrift 44
Müllbeseitigung
DGUV Vorschrift 48
Straßenreinigung
DGUV Vorschrift 71
Fahrzeuge
DGUV Regel 109‑009
Fahrzeug-Instandhaltung
DGUV Regel 114‑005
Deponien
DGUV Regel 114‑601
Branche Abfallwirtschaft Teil 1: Abfallsammlung
DGUV Regel 114‑602
Branche Abfallwirtschaft Teil 2: Abfallbehandlung
DGUV Information 203‑049
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
DGUV Information 209-007
Fahrzeuginstandhaltung
DGUV Information 211‑042
Sicherheitsbeauftragte
DGUV Information 212‑016
Warnkleidung
DGUV Information 214‑058
Maßnahmen zur Minderung der Lärmgefährdung bei der Abfallsammlung
LärmVibrationsArbSchV
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
LasthandhabV
Lastenhandhabungsverordnung
PSA-BV
PSA-Benutzungsverordnung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung
StVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
TRBA 213
Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen
TRBA 214
Abfallbehandlungsanlagen
Die Abfallwirtschaft wird in zwei Bereiche untergliedert:
Unfälle ereignen sich schwerpunktmäßig bei der Sammlung und beim Transport von Abfällen. Dabei kommt es häufig zu Verletzungen im Bein- und Fußbereich durch Sturz, Stolpern und Umknicken sowie beim Auf- und Absteigen an Fahrzeugen. Einen weiteren Verletzungsschwerpunkt bilden die Hände, die beim Umgang mit Abfallbehältern oder Sperrabfällen in Mitleidenschaft gezogen werden. Hohe Unfallgefahren sind darüber hinaus mit dem Aufenthalt im öffentlichen Straßenverkehr verbunden. Gesundheitsschädigende Einwirkungen und Belastungen ergeben sich durch den Kontakt mit biologischen Stoffen und Gefahrstoffen sowie durch den Transport schwerer Lasten.
Spezielle fachspezifische Belange, die von bundesweitem Interesse sind, werden im Fachbereich "Verkehr und Landschaft" und dem Sachgebiet "Abfallwirtschaft" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diskutiert, entschieden und veröffentlicht.