Übersicht der Betriebsarten Erklärung zur Barrierefreiheit

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Versicherungsschutz ohne eigenen Beitrag

Wir sichern nicht nur die Unfallrisiken von Hort- und Kindergartenkindern, Schülern, Studenten, Arbeitnehmern und Feuerwehrangehörigen ab, sondern tun auch alles für die Verhütung von Unfällen. Maßnahmen zur gezielten Verhütung von Unfällen werden bei uns stetig weiterentwickelt - damit die Prävention Sie auch in Zukunft weiterhin zuverlässig schützt.

Wir mindern Unfallgefahren und tragen nachhaltig dazu bei, die Unfallhäufigkeit im Hort, in der Schule/Universität, bei der Feuerwehr und im Betrieb dauerhaft zu senken. Kommt es doch einmal zu einem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall bzw. zu einer Berufskrankheit, dann sind wir mit unserem Service für Sie da. Die unterschiedlichen Versicherungsverhältnisse und Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Seiten.

Die Kosten für den Versicherungsschutz tragen Arbeitgeber, Kommunen und Länder.

Zu unseren Versicherten gehören:

  • Arbeiter, Angestellte und Auszubildende des öffentlichen Dienstes und von Unternehmern, für die wir als Versicherungsträger bestimmt sind
  • Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studenten
  • Beschäftigte in Privathaushalten (z. B. Haushalts- und Gartenhilfen, Babysitter)
  • Ehrenamtlich Tätige im Feuerwehrdienst
  • Ehrenamtlich Tätige und Beschäftigte in sonstigen Hilfeleistungsorganisationen (z. B. Johanniter- Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst)
  • Ehrenamtliche Betreuer
  • Personen, die bei Unglücksfällen oder allgemeinen Gefahren Hilfe leisten
  • Pannenhelfer (nicht gewerbsmäßig)
  • Blut- und Gewebespender
  • Personen, die beim Bau öffentlich geförderter Wohnungen im Rahmen der Selbsthilfe tätig sind
  • Private Pflegepersonen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes

Prävention

Sicher, gesund und erfolgreich in KiTa, Schule, Hochschule, Beruf, Feuerwehr und Ehrenamt Es ist unsere vorrangige Aufgabe für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen.

  • Wir fördern die Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensorganisation und leisten Überzeugungsarbeit bei den Trägern des Brandschutzes.
  • Wir beraten die Unternehmen in allen Fragen zur sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsgestaltung.
  • Wir überwachen im Interesse der Versicherten und der Mitglieder die Erfüllung der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Wir führen Seminare zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durch.
  • Wir unterstützen die Entwicklung von Sicherheitsförderung und Risikobewusstsein in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
  • Wir erlassen Unfallverhütungsvorschriften und beteiligen uns an Normen und Regelsetzung.
Wir verfolgen das Ziel, den Präventionsgedanken in unseren Mitgliedsbetrieben zu stärken.

Heilbehandlung

Mit uns kommen Sie wieder auf die Beine Wir nutzen alle geeigneten Mittel, um die Gesundheit unserer Versicherten wiederherzustellen. Zu unserem Maßnahmenkatalog nach Unfällen und bei Berufskrankheiten gehören insbesondere:

  • ärztliche und zahnärztliche Versorgung
  • Behandlung in speziell ausgestatteten Krankenhäusern und Reha-Kliniken
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil und Hilfsmitteln
  • therapeutische Behandlungen, wie z. B. Bewegungs- oder Sprachtherapien
  • Belastungserprobungen und Arbeitstherapien
  • Pflegemaßnahmen, wie z. B. Heimpflege oder häusliche Krankenpflege

Rehabilitation

Wir bringen Sie zurück in den Beruf und die Gesellschaft

Nicht nur Ihre Gesundheit ist unser Ziel. Im Rahmen unserer Rehabilitationsnetzwerke sorgen wir dafür, dass unsere Versicherten schnellstmöglich wieder in den Beruf und das tägliche Leben zurückkehren.

Zu unserem Maßnahmenkatalog nach Unfällen und Berufskrankheiten gehören insbesondere:

  • Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme
  • Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung
  • Berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung einschließlich des dazu erforderlichen Schulabschlusses
  • ergänzende Leistungen, wie z. B. Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfe oder Haushaltshilfe.